1. Allgemeines
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Entwicklung und Herstellung von Schildern, ihrem Design sowie sonstige Lieferungen und Leistungen. Anderweitige Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
2.1 Die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Produkten, Arbeiten und Entwürfen stehen ausschließlich uns zu, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Der Kunde erhält mit dem Kauf ein einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht in dem Umfang, wie er es für die uns angezeigte Nutzung für Label, Druckererzeugnisse, Werbeschriften, Webseiten oder sonstige Zwecke benötigt.
2.2 Wir behalten uns das ausschließliche Recht zur Produktion von Schildern und Werbeflächen jeglicher Art vor, die von uns entworfen sind. Wir haben jederzeit das Recht, zu eigenen Werbezwecken, insbesondere als Referenz oder in Imagebroschüren, eigenen Werbemitteln jeglicher Art oder im Internet zu Zwecken der Werbung für unsere Leistungen die für den Kunden entwickelten Entwürfe und fertigen Produkte abzubilden. Alle Zeichnungen und Entwürfe, die mit unserem Logo versehen sind, verbleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung in jedweder Form vervielfältigt werden.
2.3 Soweit der Kunde eigene Entwürfe beisteuert oder eine konkrete Gestaltung vorgibt, haftet er für die Freiheit von entgegenstehenden anderweitigen Urheberrechten und stellt uns auf erstes Anfordern von allen etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
2.4 Eine Schutzrechtsrecherche führen wir nicht durch, übernehmen also insofern keine Verantwortung für die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten.
3. Irrtümer des Kunden und nachträgliche Änderungen
Wir sind nicht verantwortlich für vom Kunden unbeanstandet gebliebene Irrtümer und Fehler des abschließenden Entwurfes, sofern der Kunde den Entwurf freigegeben hat. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden nach Freigabe des Abschlussentwurfes werden gesondert zu angemessenen Konditionen berechnet.
4. Entwürfe und Abweichungen
4.1 Wir sind bestrebt, alle vom Kunden erteilten Vorgaben zu berücksichtigen, weisen jedoch darauf hin, dass dies nicht in jedem Falle möglich ist.
4.2 Der Kunde hat das Recht, bis zu 7x eine Überarbeitung unserer Entwürfe zu verlangen. Alle zusätzlichen Entwürfe dürfen wir zu angemessenen Konditionen berechnen. Der Kunde bestätigt den abschließenden Entwurf, bevor die Herstellung beginnt. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn binnen 14 Tagen nach Übersendung des Entwurfes kein Widerspruch erfolgt. Muster und Prototypen werden zu angemessenen Konditionen von uns gesondert berechnet.
4.3 Farbabweichungen der Wiedergabe am Bildschirm, gedruckten Mustern und der letztendlichen Farbe am Produkt sind unvermeidlich und berechtigen nicht zur Beanstandung. Falls eine hohe Farbidentität vom Kunden benötigt wird, hat dieser Farbmuster oder RAL Nummern mitzuteilen oder zu überlassen. Wir werden uns dann bemühen, eine möglichst identische Farbe bei unserem Farbenlieferanten zu erhalten.
4.4 Da wir viele Entwürfe in Handarbeit erstellen, gibt es zwangsläufig Abweichungen zwischen dem „Rohentwurf“ oder der „Künstlerstudie“ einerseits und dem letztendlichen Produkt andererseits. Abweichungen in Farbe, Aussehen und Form sind unvermeidlich und gelten nicht als Fehler des Werkes. Auf ausdrückliche Nachfrage des Kunden werden wir ein Lichtbild des Endproduktes an den Kunden übersenden zur vorherigen Zustimmung vor Anbringung auf dem Endprodukt; die hierdurch angemessen entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Auftragspreis richtet sich nach dem Angebot.
5.2 An Angebote halten wir uns für 4 Monate gebunden, soweit nicht im Angebot ausdrücklich anders angegeben. Weicht die Auftragsvergabe von den im Angebot berücksichtigten Spezifikationen ab, so sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt; die Preisanpassung zeigen wir unverzüglich, spätestens mit der Auftragsbestätigung, an. Widerspricht der Kunde nicht binnen 7 Tagen, kommt der Vertrag zu den geänderten Konditionen zustande.
5.3 Die Zahlung wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist binnen 10 Tagen ohne Abzug zu leisten. Im Falle eines Zahlungsverzuges fallen die gesetzlichen Zinsen an. Im Falle einer Stornierung des Auftrages durch den Kunden sind wir berechtigt, für die bereits angefallenen Kosten und Aufwendungen ein angemessenes Entgelt, höchstens jedoch den Gesamtwert des Auftrages zu fordern.
5.4 Der Versand erfolgt in jedem Fall erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.
6. Produktion
Die Produktion dauert regelmäßig mindestens 6 - 8 Wochen. Etwaige Terminzusagen sind unverbindliche Richtwerte. Der Versand erfordert zusätzlich Zeit, die in diesen Fristen nicht enthalten sind. Aus einer Überschreitung der Fristen kann der Kunde keine Rechte geltend machen, es sei denn, die Überschreitung ist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
7. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an dem Endprodukt geht frühestens mit Erhalt der vollständigen Zahlung auf den Kunden über. Im Falle von Annahmeverzug des Kunden oder Nichtabnahme binnen 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung des Endproduktes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
8. Sachmängel
Der Kunde hat das Produkt nach Erhalt unverzüglich auf etwaige Mängel zu überprüfen. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist, ist er bei fehlender unverzüglicher Rüge mit etwaigen bei einer Untersuchung erkennbaren Fehlern ausgeschlossen. Für Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Gewährleistung in jedem Fall begrenzt auf 1 Jahr nach Gefahrenübergang.
9. Montage und etwaige Erlaubnisse
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einholung etwaiger Erlaubnisse bei Behörden oder Grundstückseigentümern. Wir übernehmen hierfür keine Haftung. Der Kunde ist auch Verantwortlich für die Aufstellung der Schilder, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes Vereinbart wurde. Sollten wir uns ausnahmsweise zur Aufstellung von Schildern verpflichten, so haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schaden an Gesundheit, Körper oder Leben vorliegt oder eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung zu Beratungsleistungen übernehmen wir grundsätzlich nicht, ebenso wenig für die korrekte Aufstellung durch den Kunden, soweit wir uns nicht ausnahmsweise zu derselben verpflichtet haben.
11. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrecht. Als Gerichtsstand wird Sannerz vereinbart.
12. Erklärung zum Datenschutz
Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die Daten elektronisch erfassen. Er stimmt dem zu. Eine Erfassung über das für den Auftrag erforderliche hinaus erfolgt nicht.
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